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Struktur und Inhalte des Studiums an der fadbk
   
  Das Studienprogramm „Freie Kunst“ an der fadbk hat eine Regelstudienzeit von 8 Semestern. Es gliedert sich in ein Grundstudienprogramm im Umfang von 2 Semestern und ein Hauptstudienprogramm von 6 Semestern. Die fadbk bietet im Rahmen des Studienprogramms „Freie Kunst“ drei Studienschwerpunkte. Diese können von den Studierenden frei gewählt und kombiniert werden. Die Studierenden legen sich zunächst jedoch bei Studienbeginn für die Dauer des Grundstudienprogramms auf mindestens einen Schwerpunkt fest. Dies erfolgt durch die Wahl mindestens einer Künstlerklasse.

Studienschwerpunkte:

Bildhauerei / Plastik
Fotografie / Medien
Malerei / Grafik

Ergänzend: Werkstattkurse / kunstwissenschaftliche Begleitveranstaltungen

Bewerbung und Zulassung


Die Bewerbung erfolgt in einem persönlichen Beratungsgespräch, bei dem die Mappe gemeinsam mit der Bewerberin oder dem Bewerber durchgesehen und besprochen wird. Die Bewerberin oder der Bewerber erhält in diesem Gespräch eine Einschätzung seiner Bewerbungsmappe. Über die Zulassung entscheidet die Aufnahmekommission der Akademie, bestehend aus mindestens zwei künstlerisch Lehrenden.

Die Bewerbungsmappe wird zur Begutachtung durch die Aufnahmekommission in der Akademie gelassen. Die Bewerberin / der Bewerber erhält gemeinsam mit dem Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid einen Termin zur Abholung der Mappe.

Die Mappe soll ca. 20 - 25 Arbeiten eigener Hand enthalten. Abbildungen von Originalen und Dokumentationen können hinzugefügt werden, werden jedoch nicht als Arbeiten gewertet.

Grundstudienprogramm

Im ersten Studienjahr, das – analog zum Grundstudium an staatlichen Kunstakademien – zur Orientierung dient, konzentriert sich die Lehre auf die Vermittlung fundamentaler, handwerklich-gestalterischer und künstlerischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Das „Sehen lernen“ steht hierbei im Vordergrund, die Wahrnehmung soll anhand von gezielt gestellten Aufgaben in Zusammenhang gebracht werden mit künstlerischen Realisationsversuchen.

Die Studierenden belegen im Grundstudienprogramm mindestens eine Künstlerklasse, die Veranstaltung SFK-G1 „Einführung in die Grundlagen künstlerischen Arbeitens“, sowie mindestens zwei Werkstattkurse / Übungen und zwei Vorlesungen des kunstwissenschaftlichen Begleitstudiums.

Die Studierenden führen über das gesamte Studium ein individuell gestaltetes Studienportfolio, in dem sie ihre künstlerische Arbeit dokumentieren.

Qualitätssicherung “Zäsur“:
Studierende werden im ersten Semester nach Ablauf von zwei Monaten zu einem Evaluations- und Studienberatungsgespräch eingeladen. Ihnen werden im Verlauf des Grundstudienprogramms individuelle Beratungstermine angeboten.

Das Grundstudienprogramm endet – in der Regel nach dem 2. Semester – mit der Zwischenprüfung. Hierbei werden die erworbenen Kenntnisse und die Neigungen des Studierenden gemeinsam mit dem Lehrenden und zwei weiteren Prüfern analysiert.

Zwischenprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

- Teilnahmeschein aus mindestens einer Künstlerklasse pro Semester
- Testat über die künstlerische Leistung aus mindestens einer Künstlerklasse aus einem Semester
- Werkstattscheine/Teilnahmescheine aus den Werkstätten und Übungen, wie es die Studienordnung fordert
- Teilnahmescheine aus dem WP-Angebot des kunstwissenschaftlichen Bergleitstudiums nach Studienordnung

Prüfungsinhalt
- Der Prüfungsschwerpunkt liegt auf der Begutachtung und Bewertung der künstlerischen Arbeit aus dem Grundstudienprogramm
- Bewertet wird außerdem die Auswahl und Präsentation der Arbeiten, die sprachliche Darstellung im Rahmen des Prüfungskolloquiums und das Pflegen des Studienportfolios

Prüfungsverfahren
- Die Prüfungskommission besteht aus einem Klassenleiter aus dem Studienschwerpunkt und zwei weiteren künstlerisch Lehrenden
- Der Kandidat führt durch seine Präsentation und bezieht in einem Prüfungskolloquium Stellung zu seiner künstlerischen Arbeit
- Nach interner Beratung der Prüfungskommission erhält der Kandidat ein Prüfungstestat mit den zulässigen Wertungen: Nicht bestanden; mit Erfolg bestanden; mit besonderem Erfolg bestanden

- Die erfolgreich bestandene Zwischenprüfung ist Zugangsvoraussetzung zum Hauptstudienprogramm.


Hauptstudienprogramm

Die Studierenden belegen für die Dauer des Hauptstudienprogramms mindestens eine Künstlerklasse pro Semester. Mit der Wahl der Künstlerklasse setzen sie einen Studienschwerpunkt.

Im Hauptstudienprogramm können die Studierenden einen oder mehrere Studienschwerpunkte neu wählen. Hierbei sind in Absprache mit den Lehrenden ggf., über das Pflichtprogramm hinaus, weitere Werkstattkurse zu belegen, um den Erfordernissen des jeweiligen Fachs zu genügen.

Die freien Künstlerklassen sind zentrale Orte der Lehre, an dem sich Lehrende und Studierende in Konzentration auf das künstlerische Tun begegnen. Die Entwicklung eines eigenen künstlerischen Standpunktes und eines fundierten künstlerischen Ausdrucks- und Darstellungsvermögens brauchen Zeit und Ruhe. Dieser Notwendigkeit wird in den Künstlerklassen entsprochen, indem sich hier die Studierenden in der Auseinandersetzung mit erfahrenen Künstlern ihrer eigenen Anlagen und Qualitäten bewusst werden können.

Um diesen traditionellen Ansatz der Künstlerklasse herum organisiert sich das Studium an der fadbk in neuen Formen. Interdisziplinäre Inhalte und Lehrformen erweitern die Ausbildung, und die Studierenden entwickeln – durch weitere Anregungen, Meinungen und Kritik – die Fähigkeit, die eigene Arbeit noch tiefer zu durchdringen und zu reflektieren.

Zusätzlich durchlaufen alle Studierenden ein obligatorisches kunstwissenschaftliches Begleitstudium, in dem sie philosophische, kunsttheoretische, kunst- und kulturhistorische Seminare und Vorlesungen sowie Veranstaltungen zu Management und Professionalisierung der künstlerischen Arbeit besuchen.

Allgemein müssen im Hauptstudienprogramm in allen Studienschwerpunkten 2 weitere Teilnahmescheine in Werkstattkursen oder Übungen erworben werden. Hier stehen den Studierenden alle angebotenen Veranstaltungen als Wahlpflichtveranstaltungen zur Verfügung.

Das Hauptstudium wird mit einer eigenständigen künstlerischen Arbeit abgeschlossen.

Abschlussprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

- Teilnahmescheine aus mindestens einer Künstlerklasse aus 5 Semestern
- Testat über die künstlerische Leistung aus mindestens einer Künstlerklasse aus 5 Semestern
- Mindestens 2 Werkstattscheine/Teilnahmescheine aus dem Angebot der Werkstattkurse und Übungen
- Teilnahmescheine aus dem Wahlpflicht-Angebot des kunstwissenschaftlichen Begleitstudiums nach Studienordnung
- Schriftliche Zulassung zur Abschlussprüfung durch mindestens einen Klassenleiter

Prüfungsinhalt
- Der Prüfungsschwerpunkt liegt auf der Begutachtung und Bewertung der künstlerischen Abschlussarbeit, die im Prüfungszeitraum angefertigt wurde;
- bewertet wird die Präsentation der Arbeit,
- bewertet wird die angemessene sprachliche Darstellung im Rahmen des Prüfungskolloquiums
- bewertet wird die künstlerische Entwicklung im Hauptstudienprogramm auf Grundlage des Studienportfolios und die Fähigkeit des Studierenden seine künstlerische Arbeit in den Kunstkontext einzuordnen.

Prüfungsverfahren
- Die Prüfungskommission besteht aus einem Klassenleiter aus dem Studienschwerpunkt und zwei weiteren künstlerisch Lehrenden
- Der Kandidat führt durch seine Präsentation und bezieht in einem Prüfungskolloquium Stellung zu seiner künstlerischen Arbeit im Rahmen der oben genannten Prüfungsinhalte
- Nach interner Beratung der Prüfungskommission erhält der Kandidat ein Prüfungstestat mit den zulässigen Wertungen: Nicht bestanden; mit Erfolg bestanden; mit besonderem Erfolg bestanden; mit Auszeichnung bestanden
- Eine Bewertung mit Auszeichnung setzt voraus, dass die Abschlussprüfung mit mindestens mit der Note 1,5 bewertet sein muss. Die Bewertung mit Auszeichnung bedeutet, dass der Kandidat den Meisterschülerbrief der Akademie erhält.





* In den Texten und den Ordnungen der fadbk wird die Anrede in maskuliner Form verwendet. Nach Art. 3
Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Personen und Funktionsbezeichnungen in den Texten der fadbk gelten daher für Männer und Frauen in gleicher Weise.
Zugunsten der Lesefreundlichkeit wird auf eine Differenzierung nach weiblicher und männlicher Anrede in der Regel verzichtet.
 
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