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Struktur und Inhalte des Studiums an der fadbk
   
  Zulassung zum Studium an der fadbk

Das Studium steht grundsätzlich allen Bewerberinnen und Bewerbern mit Hochschul- oder Fachhochschulreife, nach Mappenvorlage (min. 25 Arbeiten eigener Hand) und persönlichem Bewerbungsgespräch offen.

Die Hochschul- oder Fachhochschulreife ist jedoch nicht alleinige Bedingung für die Aufnahme ins Studium. Entscheidend für die Zulassung zum Studium ist die künstlerische Eignung, Begabung und entsprechende Motivation. Von der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn die künstlerische Qualität und Eignung dieses rechtfertigt. Dies ist in Form einer Sonderbegabtenprüfung nachzuweisen.

Das Studium kann jeweils mit dem Sommersemester oder dem Wintersemester aufgenommen werden.
Das persönliche Bewerbungsgespräch und Mappenvorlage soll für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Februar, für das Wintersemester bis spätestens zum 15. August erfolgen.
Schriftliche Bewerbungen entbinden nicht vom persönlichen Bewerbungsgespräch.
Spätere Bewerbungen sind möglich, es kann allerdings für das kommende Semester kein Studienplatz garantiert werden.
Erfüllt der Bewerber die Zugangsvoraussetzungen zum Studium nicht, hat er die Möglichkeit, sich im Rahmen des Vorstudiums, gezielt auf die Aufnahme des Studiums an der ?Freien Akademie der bildenden Künste, Essen? fadbk vorzubereiten.

1. Studienjahr (Orientierungsstufe / Grundprogramm)

Im ersten Studienjahr, welches wie das Grundstudium an staatlichen Kunstakademien, als Orientierungsstufe dient, konzentriert sich das Curriculum auf die Vermittlung fundamentaler, handwerklich-gestalterischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Das "Sehen lernen" steht hierbei im Vordergrund, die Wahrnehmung soll anhand von gezielt gestellten Aufgaben in Zusammenhang gebracht werden mit künstlerischen Realisationsversuchen.
Ebenfalls Inhalt des 1. Studienjahres ist der Erwerb von Werkstattscheinen, die für den Fachbereich erforderlich sind.
Die Studenten haben auch die Möglichkeit, sich zu Grundlagenveranstaltungen aus anderen Fachbereichen anzumelden, wobei hier die Priorität den Studenten des jeweiligen Fachbereichs zuzuordnen ist. Sie können so die nötigen Werkstattscheine erwerben, die ihnen eine eigenständige Nutzung der jeweiligen Werkstätten und Ateliers ermöglichen, siehe auch § 4 StudO, Atelier- und Werkstattnutzung.
Zusätzlich zum praktischen Unterricht besuchen die Studenten über zwei Semester des Grundstudiums die Vorlesungen der Veranstaltung Kunstgeschichte/Epoche, die Bestandteil des kunstwissenschaftlichen Begleitstudiums sind.

Ziel der Orientierungsstufe ist es, dem Studenten ein selbständiges, freies und interdisziplinäres Handeln zur Umsetzung der eigenen künstlerischen Arbeit zu ermöglichen.

Die Orientierungsstufe endet mit einer Zwischenprüfung. Hierbei werden die erworbenen Kenntnisse und die Neigungen des Studenten gemeinsam mit dem Dozenten und einem zweiten Prüfer analysiert.
Die Zwischenprüfung erfolgt in der Regel nach dem 2. Semester oder ggf. nach dem 3. Semester, in der der Studierende durch das erfolgreiche Bearbeiten der gestellten Studienaufgaben dokumentiert, dass er den Anforderungen des Hauptstudienprogramms im 2. und 3. Studienjahr entsprechen kann. Die Zwischenprüfung ist von der Akademie verbindlich vorgeschrieben.
Besteht der Student nach dem dritten Semester die Zwischenprüfung nicht, verlängert sich das Grundstudium aus besonderem Grund um ein weiteres Semester.

In der Zwischenprüfung präsentiert der Student der Prüfungskommission mindestens fünfzehn Arbeiten (einschließlich Vorarbeiten, Konzepten und Skizzen), die während der Orientierungsstufe entstanden sind. Im anschließenden mündlichen Prüfungsgespräch beantwortet der Student Fragen zu künstlerisch / technischen Problemstellungen, zu seiner Arbeitsweise und künstlerischen Motivation. Von der vorgeschriebenen Mindestanzahl der Arbeiten kann abgesehen werden, wenn der Inhalt der Arbeit und die Prüfungspräsentation dies rechtfertigt.

Die Prüfungskommission besteht aus dem jeweiligen Dozenten und einem Zweitprüfer (Beisitzer). Maßgeblich für das Bestehen der Zwischenprüfung sind die vom Studenten nachgewiesene künstlerische Auseinandersetzung, sowie die dokumentierte Kompetenz und Motivation für das Hauptstudienprogramm.

Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird dem Studenten im Studienbuch bescheinigt.
Besteht der Kandidat die Zwischenprüfung nicht, kann er das Semester wiederholen (in besonderen Einzelfällen auch die Prüfung ohne die Wiederholung des Semesters).

1. / 2. Studienjahr / Hauptstudienprogramm

Nach bestandener Zwischenprüfung wird der Student ins Hauptstudienprogramm aufgenommen, welches in der Regel aus mindestens fünf Semestern bei einem Studium in einer Fachklasse, aus mindestens vier Semestern bei einem Studium mit zweitem Schwerpunkt besteht.
Ziel des Hauptstudienprogramms ist es, die Entscheidungsmöglichkeiten für individuelle Ansätze auszubilden und eine eigenverantwortliche künstlerische Arbeit zu entwickeln.
Ab dem dritten Semester besuchen die Studenten über den Zeitraum von mindestens 2 Semestern die praktischen und theoretischen Pflichtfächer.
Die praktischen und theoretischen Pflichtveranstaltungen gliedern sich in zwei inhaltliche Themenblöcke (Alternative: fachbezogene Inhalte).
Die ?Samstagsvorlesungen und Seminare? beziehen sich inhaltlich auf die Fachbereiche Fotografie/Medien und Interdisziplinäre Arbeit/Medien.
Die ?Sonntagsvorlesungen und Seminare? beziehen sich inhaltlich auf die allgemeine Kunstgeschichte und - theorie, sowie umfassend auf den Bereich der Bildenden Kunst..
Den Studenten bleibt freigestellt, welche Veranstaltungen sie besuchen. Bei den Anmeldungen innerhalb der Rückmeldefristen für das kommende Semester ist die Priorität allerdings Studenten der jeweiligen Fachbereiche zuzuordnen.
Die theoretischen Pflichtfächer beinhalten verschiedene Veranstaltungen zur Kunstgeschichte und - theorie, sowie Professionalisierungsseminare.
Für Studenten, die ein Studium mit 2. Schwerpunkt absolvieren, entfällt das praktische Pflichtfach, eine Teilnahme ist jedoch möglich.
Während des Hauptstudienprogramms belegen Studenten, die ein Studium in einem Fachbereich absolvieren, ein Wahlpflichtfach über zwei Semester. Das heißt, der Student wechselt über die Dauer des Wahlpflichtfachs von seiner Fachklasse in eine andere, Fachbereichswechsel sind ebenfalls möglich, wenn der Student die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt.
Das Hauptstudienprogramm endet mit einer Abschlussprüfung. Der Student entwickelt eine eigene Arbeit mit Werkcharakter, die er auf einer Abschlussaustellung präsentiert.

Prüfungsvoraussetzungen

Die formellen Voraussetzungen für die Zwischenprüfung sind:

- 2 Semestertestate über die künstlerische Praxis in einer Fachklasse
- 2 Semestertestate über den Besuch der Veranstaltung Kunstgeschichte/Epoche

die für den Fachbereich erforderlichen Werkstattscheine:

Fachklassen Malerei/Grafik
Fachklassen Interdisziplinäre Arbeit
- 1 Werkstattschein Grundlagen Maltechnik

Fachklassen Grafik/Druckgrafik
- 1 Werkstattschein Grundlagen Drucktechnik

Fachklassen Bildhauerei/Plastik
- 1 Werkstattschein Grundlagen

Fachklassen Fotografie/Medien
- 1 Werkstattschein analoge Grundlagen
- 1 Werkstattschein digitale Grundlagen
- 1 Werkstattschein Grundlagen Studioarbeit

Fachklassen Interdisziplinäre Arbeit /Medien
- 1 Werkstattschein digitale Grundlagen

Die formellen Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

Studium in einem Fachbereich

- regelmäßige Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen während des gesamten Studiums
- 2 Semestertestate über den Besuch der Pflichtveranstaltung Kunst- und Kulturepochengeschichte
(?Freitagsvorlesung?), während des Grundstudiums
- 2 Semestertestate über den Besuch der Pflichtveranstaltung Kunstgeschichte während des Hauptstudienprogramms oder
- 2 Semestertestate über den Besuch der Pflichtveranstaltung Kunsttheorie während des Hauptstudienprogramms
- 2 Semestertestate über den Besuch des praktischen Pflichtfachs
- 2 Leistungsnachweise über den Besuch einer Veranstaltung Wahlpflichtfach im Umfang von einem Semester
- mindestens 4 Semestertestate (Hauptstudienprogramm) über die künstlerische Arbeit in einer Fachklasse

Studium mit 2. Schwerpunkt

- regelmäßige Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen während des gesamten Studiums
- 2 Semestertestate über den Besuch der Pflichtveranstaltung Kunst- und Kulturepochengeschichte
(?Freitagsvorlesung?), während der Orientierungsstufe
- 2 Semestertestate über den Besuch der Pflichtveranstaltung Kunstgeschichte während des Hauptstudienprogramms oder
- 2 Semestertestate über den Besuch der Pflichtveranstaltung Kunsttheorie während des Hauptstudienprogramms
- mindestens 4 Semestertestate (Hauptstudienprogramm) über die künstlerische Arbeit in einer Fachklasse (1. Schwerpunkt)
- mindestens 4 Semestertestate über die künstlerische Arbeit in einer Fachklasse (2. Schwerpunkt, Orientierungsstufe und Hauptstudienprogramm)



 
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